Allgemeine Informationen zur Einschulung in Niedersachsen
Die Einschulung in Niedersachsen wird durch den § 64 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsisches Schulgesetzes (NSchG) geregelt.
Dabei gilt, dass alle Kinder, die vor einem festen Stichtag sechs Jahre alt werden, mit dem Beginn des nachfolgenden Schuljahres schulpflichtig sind.
Soll ein jüngeres Kind vorzeitig eingeschult werden (Kann-Kind), kann dies auf Antrag der Erziehungsberechtigten geschehen, wenn das Kind die körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzt und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt ist.
Die Entscheidung darüber liegt beim Schulleiter.
Niedersachsen verlegte in den letzten Jahren (seit 2010) den Stichtag in mehreren Schritten vom 30. Juni auf den 30. September. Ab 2012 gilt als Stichtag für die Einschulung der 30. September.