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Einschulung

Hier erfahren Sie alles Wichtige über die Einschulung Ihres Kindes.

 

Termine (Sie erhalten jeweils schriftliche Einladungen)

  • Schuleingangsuntersuchung:
  • Elternabend: 16.05.2024
  • Schnuppertag für die Kinder: 23.05.2024
  • Einschulungstermin: 11.08.2024

9.00 – 9.30 

Gottesdienst in der Kirche

9.45 – 10.15

Feier in der Schule

10.20 – 10.40

Unterricht Kl. 1

 

10.40

Fototermin

 Allgemeine Informationen zur Einschulung in Niedersachsen

Die Einschulung in Niedersachsen wird durch den § 64 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsisches Schulgesetzes (NSchG) geregelt.


Dabei gilt, dass alle Kinder, die vor einem festen Stichtag sechs Jahre alt werden, mit dem Beginn des nachfolgenden Schuljahres schulpflichtig sind.

 

Soll ein jüngeres Kind vorzeitig eingeschult werden (Kann-Kind), kann dies auf Antrag der Erziehungsberechtigten geschehen, wenn das Kind die körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzt und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt ist.


Die Entscheidung darüber liegt beim Schulleiter.

 

Niedersachsen verlegte in den letzten Jahren (seit 2010) den Stichtag in mehreren Schritten vom 30. Juni auf den 30. September. Ab 2012 gilt als Stichtag für die Einschulung der 30. September.

Einschulung in Niedersachsen 2024

Im Schuljahr 2024/2025 sind alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 1. Oktober 2017 und 30. September 2018 geboren wurden.

Informationen zur Flexibilisierung des Einschulungsstichtages

Am 27. Februar 2018 hat der Niedersächsische Landtag ein neues Schulgesetz beschlossen. Eine zentrale Änderung mit höchster Relevanz für viele Eltern ist die Flexibilisierung des Einschulungsstichtages: Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, haben nunmehr die Möglichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben.

 

Dabei sollen die Eltern sich bis zum Stichtag 1. Mai eines jeden Schuljahres entschieden haben, ob die Einschulung des Kindes um ein Jahr hinausgeschoben werden soll. In diesem Fall reicht eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule aus.

So ist Ihr Kind am besten auf den Schulanfang vorbereitet

Niemand muss bei Schuleintritt irgendetwas lesen, schreiben oder rechnen können. Aber das Folgende sollte Ihr Kind  selbstständig erledigen, ausführen oder befolgen können:

  1. sich allein an- und ausziehen, Schuhe binden
  2. für einen kurzen Zeitraum (ca. 15 Minuten) allein spielen, auf jemanden oder etwas warten
  3. mit Stiften und Schere zielgerichtet umgehen, Spielzeuge sachgemäß verwenden und behandeln
  4. sich auf einem Spielplatz bewegen ohne sich oder andere inGefahr zu bringen (wichtig auch für den Sportunterricht und die Schulpausen)
  5. überschaubare regelmäßige - kurze - Arbeiten und Pflichten nach Anweisung zu Hause und im Kindergarten erfüllen, mit Hilfe Ordnung schaffen auf kleinem Raum (Kinderzimmer)eigene Bedürfnisse zu Gunsten der Gemeinschaft (Gruppe, Klasse) für einen angemessenen Zeitraum zurückstellen, Regelungen für Zeit, Raum und Grenzen einhalten sensibel sein für minimale Höflichkeitsformen:
  • Blickkontakt beim Gespräch,
  • ausreden lassen,
  • ehrlich sein,
  • abwarten,
  • Fehlverhalten zugeben und sich entschuldigen,
  • niemanden auslachen,
  • niemanden anfassen, der das nicht möchte,
  • sich an Abmachungen halten

 

Kontakt

Grundschule Lage
Dorfstr. 69
49828 Lage

 

Tel.: 05941 783

E-Mail:

IServ

Schulsong