Kontakt
Grundschule Lage
Dorfstr. 69
49828 Lage
Tel.: 05941 783
E-Mail:
Hier erfahren Sie alles Wichtige über die Einschulung Ihres Kindes.
Termine (Sie erhalten jeweils schriftliche Einladungen)
9.00 – 9.30 |
Gottesdienst in der Kirche |
9.45 – 10.15 |
Feier in der Schule |
10.20 – 10.40 |
Unterricht Kl. 1
|
10.40 |
Fototermin |
Allgemeine Informationen zur Einschulung in Niedersachsen
Die Einschulung in Niedersachsen wird durch den § 64 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsisches Schulgesetzes (NSchG) geregelt.
Dabei gilt, dass alle Kinder, die vor einem festen Stichtag sechs Jahre alt werden, mit dem Beginn des nachfolgenden Schuljahres schulpflichtig sind.
Soll ein jüngeres Kind vorzeitig eingeschult werden (Kann-Kind), kann dies auf Antrag der Erziehungsberechtigten geschehen, wenn das Kind die körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzt und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt ist.
Die Entscheidung darüber liegt beim Schulleiter.
Niedersachsen verlegte in den letzten Jahren (seit 2010) den Stichtag in mehreren Schritten vom 30. Juni auf den 30. September. Ab 2012 gilt als Stichtag für die Einschulung der 30. September.
Einschulung in Niedersachsen 2024
Im Schuljahr 2024/2025 sind alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 1. Oktober 2017 und 30. September 2018 geboren wurden.
Informationen zur Flexibilisierung des Einschulungsstichtages
Am 27. Februar 2018 hat der Niedersächsische Landtag ein neues Schulgesetz beschlossen. Eine zentrale Änderung mit höchster Relevanz für viele Eltern ist die Flexibilisierung des Einschulungsstichtages: Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, haben nunmehr die Möglichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben.
Dabei sollen die Eltern sich bis zum Stichtag 1. Mai eines jeden Schuljahres entschieden haben, ob die Einschulung des Kindes um ein Jahr hinausgeschoben werden soll. In diesem Fall reicht eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule aus.
So ist Ihr Kind am besten auf den Schulanfang vorbereitet
Niemand muss bei Schuleintritt irgendetwas lesen, schreiben oder rechnen können. Aber das Folgende sollte Ihr Kind selbstständig erledigen, ausführen oder befolgen können: